Ihre lokale Energielösung

Entdecken Sie die verschiedenen Möglichkeiten der lokalen Eigenstromerzeugung und finden Sie die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse

Zev vzev illustration

Modelle im Vergleich

Finden Sie das passende Modell für Ihre Energiegemeinschaft

Merkmal EVG EVG+ ZEV vZEV LEG LEG+
Gemeinsame Solarnutzung
Über mehrere Grundstücke
Nutzung öffentliches Netz
Eigener Netzanschluss nötig
Einfache Umsetzung
Maximale Flexibilität
Mess- und Abrechnungsdienstleistung durch EWR

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Fragen und Antworten zu LEG und vZEV

Allgemeine Fragen

Der vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ermöglicht es mehreren Liegenschaften, virtuell über das Stromnetz verbunden zu werden, um gemeinsam Eigenverbrauch zu nutzen. Die LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) ist eine erweiterte Form, die ab 2026 verfügbar ist und zusätzlich die lokale Vermarktung von Strom innerhalb einer Gemeinschaft ermöglicht. Beide Modelle fördern die Nutzung von lokal produziertem Strom.

Beide Modelle eignen sich für Eigentümer von Liegenschaften mit Solaranlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen, die ihren selbst produzierten Strom effizienter nutzen möchten. Auch Mieter und Nachbarn können davon profitieren, indem sie günstigen Lokalstrom beziehen. Besonders interessant ist dies für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Quartiere.

Grundsätzlich können Sie an einem der beiden Modelle teilnehmen. Da die LEG erst ab 2026 verfügbar ist, können Sie zunächst einen vZEV bilden und später prüfen, ob ein Wechsel zur LEG für Sie vorteilhaft ist. Eine gleichzeitige Teilnahme an beiden Modellen für dieselbe Liegenschaft ist nicht möglich.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Grundgebühr für die Messdienstleistung, Kosten für die Abrechnung und je nach Modell Verwaltungskosten. Bei EWRümlang profitieren Sie von transparenten und fairen Tarifen. Die genauen Kosten hängen von der Grösse und Komplexität des Zusammenschlusses ab. Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle Kostenberechnung.

Die Ersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab: Grösse der Anlage, Eigenverbrauchsquote, Anzahl der Teilnehmer und aktuelle Strompreise. In der Regel können Sie durch den Wegfall von Netznutzungsgebühren und Abgaben auf den selbst verbrauchten Strom 20-40% gegenüber dem normalen Netzbezug sparen. Eine individuelle Berechnung gibt Ihnen Aufschluss über Ihr persönliches Sparpotenzial.

Anmeldeprozess und Teilnahme

Die Anmeldung erfolgt ganz einfach über unser Online-Formular auf dieser Seite. Füllen Sie die erforderlichen Angaben aus, und wir melden uns innerhalb von 14 Werktagen bei Ihnen. Gemeinsam prüfen wir die technischen Voraussetzungen und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Nach der Anmeldung und Prüfung der Voraussetzungen dauert die Einrichtung eines vZEV in der Regel 4-8 Wochen. Dies umfasst die Installation der notwendigen Messtechnik, die Vertragsgestaltung und die administrative Abwicklung. Bei einer LEG kann der Prozess etwas länger dauern, da hier zusätzliche rechtliche Aspekte zu klären sind.

Ja, ein Austritt ist grundsätzlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate auf Ende eines Kalenderquartals. Bei vorzeitigem Austritt können allerdings Kosten für bereits getätigte Investitionen anfallen. Die genauen Konditionen werden im individuellen Vertrag festgehalten.

Die LEG-Anmeldung wird ab Q1 2026 über das Kundenportal von EWRümlang verfügbar sein. Das neue Stromgesetz ermöglicht die Gründung von LEG ab 2026. Wir bereiten bereits alles vor, damit Sie nahtlos von den neuen Möglichkeiten profitieren können. Registrieren Sie sich für unseren Newsletter, um keine Updates zu verpassen.

Technische Voraussetzungen

Für einen vZEV benötigen Sie eine Stromproduktionsanlage (z.B. Photovoltaik) oder möchten Strom von einer solchen beziehen. Die Anlage muss mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Für eine LEG gelten ähnliche Voraussetzungen, wobei hier der Fokus auf lokaler Produktion und Vermarktung liegt. EWRümlang prüft mit Ihnen die spezifischen Anforderungen.

Ja, für die Teilnahme an einem vZEV oder einer LEG sind intelligente Messsysteme (Smart Meter) erforderlich. Diese ermöglichen die viertelstündliche Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs bzw. der Produktion. Die Installation wird von EWRümlang koordiniert.

Ja, das ist möglich! Sie können als Stromabnehmer einem bestehenden vZEV oder einer LEG beitreten und vom günstigen Lokalstrom profitieren, auch wenn Sie selbst keine Produktionsanlage besitzen. Dies ist besonders attraktiv für Mieter oder Eigentümer ohne geeignete Dachflächen.

Rechtliche Aspekte

Der vZEV ist seit 2018 im Energiegesetz (EnG) verankert und wurde mit dem neuen Stromgesetz per 1. Januar 2025 erweitert. Die LEG wird ab 2026 im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt sein. Beide Modelle folgen den Vorgaben des Bundesamts für Energie (BFE) und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).

Bei einem vorzeitigen Austritt können anteilige Kosten für die Messinfrastruktur und bereits erbrachte Dienstleistungen anfallen. Die genaue Höhe wird individuell berechnet und ist im Dienstleistungsvertrag festgehalten.

Die Haftung ist vertraglich geregelt. EWRümlang als Netzbetreiber haftet für die Netzinfrastruktur und Messtechnik. Der Betreiber der Produktionsanlage haftet für seine Anlage. Im Rahmen des vZEV oder der LEG wird die Haftungsverteilung klar im Vertrag festgehalten. Wir empfehlen eine entsprechende Versicherungsdeckung.

Alle erfassten Verbrauchs- und Produktionsdaten werden nach den Vorgaben der Schweizer Datenschutzgesetzgebung (DSG) behandelt. Die Daten werden ausschliesslich für Abrechnungszwecke und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. EWRümlang setzt moderne Verschlüsselungstechnologien ein, um Ihre Daten zu schützen.

Bei einem Eigentümerwechsel kann der neue Eigentümer die Mitgliedschaft im vZEV oder der LEG übernehmen oder unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die Verträge sind in der Regel an die Liegenschaft gebunden. Es empfiehlt sich, die Teilnahme am Zusammenschluss bereits im Kaufvertrag zu regeln. EWRümlang unterstützt Sie bei der Übertragung und informiert über die vertraglichen Bedingungen.

Bei einem Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets von EWRümlang kann die Mitgliedschaft unter Umständen auf die neue Adresse übertragen werden, sofern dort die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Bei einem Wegzug aus dem Versorgungsgebiet gilt ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Umzugs. Die Kündigung muss rechtzeitig schriftlich erfolgen.