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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG / LEG+)

Die LEG ermöglicht es, lokal produzierten Strom innerhalb einer Gemeinschaft zu teilen und zu nutzen

LEG+ Betreute Lösung

Ideal für Eigentümer, Verwaltungen & Gemeinschaften, die es einfach möchten.

Die EWR übernimmt für Sie:

  • Abrechnung aller Teilnehmenden
  • Inkasso & Zahlungsabwicklung
  • Messkonzept & Datenaufbereitung
  • Korrekte Zuweisung der Strommengen
  • Transparente Darstellung auf jeder Stromrechnung
Ihr Vorteil: Minimaler administrativer Aufwand, maximale Transparenz und Sicherheit.

LEG Selbstverwaltete Lösung

Gesetzliche Grundvariante mit Eigenabrechnung.

Merkmale:

  • Die EWR stellt Messung & Messdaten bereit
  • Die LEG organisiert Abrechnung & Verteilung selbst
  • Geringere Fixkosten
  • Höherer interner Aufwand
Geeignet für Gemeinschaften mit eigener administrativer Struktur.

Warum LEG+?

Mit LEG+ reduzieren Kundinnen und Kunden ihren administrativen Aufwand deutlich, da die EW Rümlang die Abrechnung, das Inkasso und die technische Datenaufbereitung übernimmt.

Der LEG-Strombezug wird direkt auf der individuellen Stromabrechnung jedes Teilnehmenden ausgewiesen – transparent erkennbar, welcher Anteil aus der LEG stammt (abschlagsberechtigt) und welcher Anteil als Reststrom aus dem Netz bezogen wurde.

Durch die konsequente Nutzung und korrekte Verrechnung des lokal erzeugten Stroms kann die Wirtschaftlichkeit der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft verbessert werden.

Kosten LEG

LEG ist die gesetzliche Grundvariante mit Eigenabrechnung: Die EWR stellt die Smart-Meter-Infrastruktur, das Messkonzept und die erforderlichen Mess- und Abrechnungsdaten bereit und ermittelt die zeitgleichen Anteile (LEG-Strom/Reststrom) je Messstelle. Die LEG-Vertretung organisiert die LEG-Gemeinschaft und übernimmt die interne Verteilung und Abrechnung für den LEG-Strom zwischen den Teilnehmenden. Preise exkl. MWST, gültig ab 1. Januar 2026.

01

Einmalige Kosten

Eröffnung LEG inkl. Einrichtung eines Messpunkts und automatisiertem Lastgangdaten-Versand CHF 300.00
02

Optional

Integration eines zusätzlichen Messpunkts (virtuell oder physisch) CHF 100.00
Mutation pro Anpassung CHF 100.00
03

Wiederkehrende Kosten pro Monat – Produzenten

Messtarif pro virtuellen Messpunkt CHF 2.00

Preise exkl. MWST.

Kosten LEG+

LEG+ ist die betreute Vollservice-Variante: Die EWR übernimmt zusätzlich die komplette Administration, Abrechnung und das Inkasso gegenüber allen Teilnehmenden. Preise exkl. MWST, gültig ab 1. Januar 2026.

01

Einmalige Kosten

Einmalig pauschal pro LEG+ (unabhängig Anzahl TLN) CHF 300.00
Einmalig pauschal pro Produktions- + Speicheranlage CHF 50.00
Einmalig pauschal pro teilnehmenden Messpunkt CHF 10.00
02

Nachträgliche Anpassungen

Das Hinzufügen oder Entfernen von Teilnehmenden in einem LEG+ sowie jährliche LEG-Strom-Preisanpassungen sind mit Aufwänden verbunden. Virtuelle Messpunkte müssen erstellt oder gelöscht werden. Formeln und Zeitreihen müssen angepasst werden. Hierfür werden der bevollmächtigten Vertretung eine Pauschale pro Teilnehmer in Rechnung gestellt. Das Hinzufügen oder Entfernen von Teilnehmenden kann monatlich auf den Ersten jeden Monats erfolgen.

Pro Produktionsanlage (Messpunkt) CHF 120.00
Pro Teilnehmenden (Messpunkt) CHF 40.00
Jährliche Solarstrom-Preisanpassung CHF 40.00
Ausserordentliche Aufwendungen pro Stunde CHF 180.00
03

Dienstleistungsentgelt

Dienstleistungsentgelt für Abrechnung CHF 0.01/kWh

Preise exkl. MWST.

Voraussetzungen für die LEG-Bildung

01

Gleiche Gemeinde & Netzebene

Alle Teilnehmenden müssen sich auf dem gleichen Gemeindegebiet im Netzgebiet von EWR befinden und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein (max. 36 kV). Sie müssen durch das gleiche Unterwerk versorgt werden.

02

Smart Meter Pflicht

Alle Teilnehmenden müssen mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein, welches die erfassten Werte aktiv übermittelt. Die 15-Minuten-Lastgänge dienen als Datengrundlage.

03

Mindestens 5% Erzeugungsleistung

Die Produktionsleistung muss mindestens 5% der bewilligten Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher betragen.

04

LEG-Vertretung

Eine LEG-Vertretung muss benannt werden für Anmeldung, Mutationen und Koordination.

05

Exklusive Teilnahme

Endverbraucher dürfen pro Verbrauchsstätte nur an einer einzigen LEG teilnehmen. Erzeugungsanlagen und Speicher dürfen ebenfalls nur in einer einzigen LEG eingesetzt werden.

Abschlag Netznutzungsentgelt

Gilt nur auf den LEG-Strom – Arbeitskomponente und Leistungskomponente des Netznutzungsentgelts.

01

40% Abschlag

Wenn der interne LEG-Austausch ohne Transformation erfolgt.

02

20% Abschlag

Wenn für den LEG-Austausch eine Transformation erforderlich ist.

Fristen & Ablauf

01

Aktivierung

Die LEG wird 3 Monate nach der Anmeldung zur Aktivierung auf den 1. des Folgemonats durch EWR aktiviert.

02

Eintritte nach Aktivierung

Neue Teilnehmende werden 1 Monat (bzw. 3 Monate bei Smart-Meter-Einbau) nach Eingang der Mitteilung aufgenommen.

03

Austritte & Auflösung

Müssen 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden und werden auf das Ende des Folgemonats umgesetzt. Eine Übertragung auf Nachmieter ist nicht möglich.

Abrechnung

01

Einzelrechnungen

Zustellung von anteilsmässigen Einzelrechnungen direkt an die Teilnehmenden.

02

Sammelrechnung

Auf Wunsch stellt die EWR eine zusammenfassende Gesamtrechnung mit Aufschlüsselung je Teilnehmenden aus.

03

Keine Solidarhaftung

Jede teilnehmende Person haftet ausschliesslich für ihren eigenen Strombezug.

04

Datenlieferung

EWR liefert Viertelstundenwerte (Bezug/Einspeisung gesamt, Netz und LEG) pro Teilnehmende/n im ebIX-Format.

Stromprodukt

01

Bezug

Preise gemäss gültigem Stromprodukt der EW Rümlang.

02

LEG-Strombezug

Preise für den Strombezug aus den eigenen Energieerzeugungsanlagen gemäss Angaben der Anlagenbetreibenden.

03

Rücklieferung

Gemäss gültigen Rückliefertarife der EW Rümlang.

Wichtige Hinweise

  • Die Erfassung der LEG sowie alle Mitteilungen müssen über das Kundenportal von EWR erfolgen.
  • Ein/e Vertreter/in muss benannt werden und vertritt die LEG gegenüber EWR. Teilnehmende werden durch dessen/deren Handlungen verpflichtet.
  • Eine rückwirkende Anpassung der Abrechnung ist nicht möglich. Die Teilnehmenden tragen die Konsequenzen verspäteter oder fehlerhafter Meldungen.
  • Rechtliche Grundlagen: Art. 17d ff. StromVG und Art. 19e ff. StromVV.

Jetzt verfügbar

Die LEG-Anmeldung ist ab sofort über das Kundenportal von EWRümlang möglich. Melden Sie sich an und profitieren Sie von den neuen Möglichkeiten.

Zum Kundenportal

LEG Erklärvideo

In diesem Video erklären wir Ihnen die Grundlagen der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft.

Leg video youtube

Fragen und Antworten zu LEG

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften.

Allgemeine Fragen zu LEG

Eine LEG ist eine neue Form der lokalen Stromversorgung, die ab 1. Januar 2026 möglich ist. Gemäss dem Mantelerlass (Stromgesetz vom 29. September 2023) können sich Stromproduzenten, Speicher-Betreiber und Endverbraucher innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers zu einer LEG zusammenschliessen. Das Ziel ist, lokal produzierten, erneuerbaren Strom aus Photovoltaik-Anlagen direkt vor Ort zu nutzen und zu vermarkten.

EVG (Eigenverbrauchsgemeinschaft): Alle Parteien behalten ihren Stromzähler der EWR. Die Solaranlage erhält einen separaten Stromzähler. Der produzierte Strom wird prozentual auf den aktuellen Stromverbrauch der einzelnen Parteien aufgeteilt. Beim EVG erhalten Sie ein fixfertiges Dienstleistungsprodukt – die EWR übernimmt die Abrechnung sowie, wenn nötig, das Inkasso. Es benötigt zudem keine oder nur kleine Anpassungen in der Installation. ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Alle Parteien in einer Liegenschaft werden mit Privatzählern gemessen. Die EWR liefert mit den Messdaten von einem Hauptzähler hinter dem Hausanschluss eine Stromabrechnung. Der Eigentümer oder Verwalter macht die interne Abrechnung an die Parteien selber. LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft): Im Unterschied zu EVG/EVG+ wird der selbst erzeugte Solarstrom nicht nur innerhalb eines einzelnen Gebäudes bzw. zwischen nah beieinanderliegenden Liegenschaften gemeinsam genutzt, sondern kann innerhalb eines definierten lokalen Gebiets zwischen mehreren Teilnehmenden geteilt werden.

Die LEG hat im Vergleich zum ZEV oder vZEV eine grössere geografische Ausdehnung und orientiert sich grundsätzlich an den Gemeindegrenzen. Während beim ZEV/vZEV mehrere Gebäude über die lokale Netzinfrastruktur verbunden werden, kann eine LEG eine ganze Gemeinde umfassen. Für den innerhalb der LEG geteilten Strom fällt ein reduziertes Netznutzungsentgelt an. Zudem kann eine LEG von jedem potenziellen Teilnehmenden initiiert werden, nicht nur von Grundeigentümern.

Eine LEG eignet sich für Gemeinden, Quartiere und lokale Gemeinschaften, die ihre Energieversorgung nachhaltig und lokal gestalten möchten. Produzenten mit Photovoltaik-Anlagen können ihren Strom direkt an Nachbarn vermarkten. Verbraucher profitieren von günstigem, lokalem Ökostrom. Auch Speicher-Betreiber können Teil einer LEG sein und zur Netzstabilität beitragen. Die LEG fördert die lokale Wertschöpfung und den Zusammenhalt in der Gemeinschaft.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten einer LEG umfassen Messdienstleistungen, Verwaltung und Organisation sowie die Infrastruktur für Smart Meter. Ein wesentlicher Vorteil der LEG ist das reduzierte Netznutzungsentgelt für den innerhalb der LEG geteilten Strom. Die genauen Kosten hängen von der Grösse der LEG, der Anzahl der Teilnehmenden und der Komplexität der Infrastruktur ab. EWRümlang bereitet aktuell transparente Preismodelle vor, die ab Q1 2026 verfügbar sein werden.

Durch das reduzierte Netznutzungsentgelt und die direkte Vermarktung vor Ort können sowohl Produzenten als auch Verbraucher wirtschaftlich profitieren. Produzenten erhalten höhere Vergütungen als bei der Einspeisung ins Netz, Verbraucher zahlen weniger als für herkömmlichen Netzbezug. Die Ersparnis hängt von der Produktionsmenge, dem Eigenverbrauch und den lokalen Tarifen ab. EWRümlang wird ab 2026 konkrete Berechnungsbeispiele zur Verfügung stellen.

Anmeldeprozess und Teilnahme

Die LEG-Anmeldung wird ab Q1 2026 über das Kundenportal von EWRümlang verfügbar sein. Das Stromgesetz ermöglicht die Gründung von LEG ab dem 1. Januar 2026. EWRümlang bereitet bereits alle notwendigen Prozesse und Systeme vor, damit Sie nahtlos von den neuen Möglichkeiten profitieren können. Sie können sich bereits jetzt vormerken lassen.

Eine LEG kann grundsätzlich von jedem potenziellen Teilnehmenden initiiert werden - sei es ein Stromproduzent, ein Speicher-Betreiber oder ein Endverbraucher. Dies unterscheidet die LEG vom ZEV/vZEV, wo die Grundeigentümer die Initiative ergreifen müssen. Die Initiative kann auch von der Gemeinde selbst ausgehen, um die lokale Energieversorgung aktiv zu gestalten.

Die Umsetzung einer LEG ist komplexer als bei einem ZEV/vZEV, da mehr Teilnehmende und eine grössere geografische Ausdehnung involviert sind. Nach der Anmeldung und Prüfung der Voraussetzungen ist mit einer Umsetzungsdauer von 3-6 Monaten zu rechnen. Dies umfasst die Koordination aller Teilnehmenden, die Installation der Messtechnik, die rechtliche Ausgestaltung und die Integration in die Netzinfrastruktur.

Ja, ein Austritt ist möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate auf Ende eines Kalenderquartals. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können anteilige Kosten für Investitionen in die Infrastruktur anfallen. Die genauen Konditionen werden im LEG-Vertrag festgehalten, der ab 2026 verfügbar sein wird.

Technische Voraussetzungen

Für eine LEG benötigen Sie Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Quellen (z.B. Photovoltaik) innerhalb der Gemeindegrenzen. Alle Teilnehmenden müssen mit Smart Metern mit 15-Minuten-Lastgangerfassung ausgestattet sein. Die geografische Ausdehnung orientiert sich an den Gemeindegrenzen. EWRümlang prüft die technische Machbarkeit im Verteilnetz und koordiniert die notwendige Infrastruktur.

Ja, für die Teilnahme an einer LEG sind intelligente Messsysteme (Smart Meter) mit 15-Minuten-Lastgangerfassung erforderlich. Diese ermöglichen die präzise Erfassung von Produktion und Verbrauch sowie die Abrechnung innerhalb der LEG. Die Installation wird von EWRümlang koordiniert. Die Kosten für die Messtechnik werden transparent ausgewiesen und sind Teil der LEG-Infrastrukturkosten.

Ja, das ist möglich und sogar erwünscht! Als Verbraucher können Sie von lokal produziertem Strom profitieren, auch ohne eigene Produktionsanlage. Die LEG ermöglicht es, dass Produzenten ihren Überschussstrom direkt an Verbraucher in der Gemeinde vermarkten. Sie beziehen dann günstigen, 100% erneuerbaren Strom aus Ihrer unmittelbaren Umgebung und unterstützen die lokale Energiewende.

Rechtliche Aspekte

Die LEG wird ab 1. Januar 2026 im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom 29. September 2023 (Mantelerlass/Stromgesetz), das am 9. Juni 2024 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. Die Umsetzungsverordnungen werden vom Bundesrat erlassen und orientieren sich an den Vorgaben des Bundesamts für Energie (BFE) und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).

Die Mindestvertragslaufzeit für eine LEG beträgt in der Regel 24 Monate ab Vertragsabschluss, da die Einrichtung einer LEG mit höheren Investitionen verbunden ist. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate auf das Ende eines Kalenderquartals. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.

Bei einem vorzeitigen Austritt vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können anteilige Kosten für die Messinfrastruktur, Smart Meter und die LEG-Organisation anfallen. Da die LEG eine komplexere Struktur als ein ZEV/vZEV aufweist, können die Austrittskosten entsprechend höher sein. Die genaue Berechnung wird im LEG-Vertrag festgehalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist ein Austritt unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist von 6 Monaten ohne zusätzliche Kosten möglich.

Eine LEG kann von verschiedenen Akteuren organisiert werden: von einem Zusammenschluss der Teilnehmenden selbst, von der Gemeinde, oder durch einen beauftragten Dienstleister. EWRümlang unterstützt bei der Organisation und übernimmt auf Wunsch die Messdienstleistungen und Abrechnung. Die Verwaltungsstruktur und Verantwortlichkeiten werden bei der Gründung der LEG festgelegt und im LEG-Vertrag geregelt.

Alle erfassten Produktions-, Speicher- und Verbrauchsdaten werden nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt. Die Daten werden ausschliesslich für Abrechnungszwecke, Netzmanagement und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne explizite Zustimmung. EWRümlang setzt moderne Verschlüsselungstechnologien und sichere Datenübertragung ein.

Bei einem Eigentümerwechsel kann der neue Eigentümer die Mitgliedschaft in der LEG übernehmen oder unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Die Mitgliedschaft ist in der Regel an die Liegenschaft bzw. den Netzanschlusspunkt gebunden. Es empfiehlt sich, die Teilnahme an der LEG bereits im Kaufvertrag zu regeln und den neuen Eigentümer über die Rechte und Pflichten zu informieren. EWRümlang unterstützt bei der Vertragsübertragung.