Transparent und einfach erklärt
Die Zustellung der Papierrechnung kostet ab 1. Januar 2025 CHF 1.50 pro Rechnung. Grund für diese Umstellung ist das Bemühen von EWR, die entstehenden Kosten (Papier, Druck und Versand) möglichst
verursachergerecht den Kundinnen und Kunden weiterzuverrechnen.
Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, empfehlen wir auf eine elektronische Rechnungsoption umzusteigen.
Sie können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
Reduzieren Sie Ihren ökologischen Fussabdruck und entscheiden Sie sich für die umweltfreundliche Zahlungsmethode E-Bill. Ihre Rechnungen erhalten Sie direkt digital in Ihr E-Banking-Konto, wo Sie sie bequem prüfen und bezahlen können.
Erhalten Sie Ihre Rechnungen bequem als PDF-Dokument direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Bezahlen Sie ganz einfach via E-Banking oder Lastschriftverfahren – weitere Informationen finden Sie unten. Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie von dieser modernen und umweltfreundlichen Lösung.
Die Kundennummer, sowie die Rechnungsnummer befinden sich beide im oberen linken Bereich. Sie können die Rechnung auch im myEWR unter Rechnungen einsehen. Sie finden hier ebenfalls die Information zur Rechnungsnummer. Diese hilft uns, Ihre Fragen zu einer bestimmten Rechnung zu beantworten
"Netznutzung" bezieht sich auf die Nutzung eines Netzwerks, wobei der Begriff häufig im Zusammenhang mit Energie, Telekommunikation oder Internetdiensten verwendet wird. Es geht darum, auf die Infrastruktur eines Netzwerks zuzugreifen, um bestimmte Dienstleistungen zu erhalten, wie zum Beispiel die Stromversorgung oder Internetverbindung.
Die Gebühr für die Netznutzung deckt die Transportkosten vom Strom ab der Produktionsstätte bis zu Ihnen nach Hause.
Systemdienstleistungen SDL: "Diese Gebühr wird für die Stabilität und den Betrieb de Stromnetzes erhoben." Bundesabgaben nach Art.35 Energiegesetz: "Diese staatliche Abgabe dient zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz. Stromreserve; "Diese Gebühr wird erhoben, um Reserven für Stromengpässe bereitzuhalten."
Die bezogene Energie ist dynamisch und unterliegt dem Konumverhalten.
Sie erhalten 4-mal im Jahr eine Rechnung: 3 Akontorechnungen und 1 definitive Abrechnung per Ende Jahr.
Den Stromverbrauch sehen Sie nur in der definitiven Jahresschlussrechnung.
Ja, eine Akontorechnung bedeutet, dass Sie auf Basis eines geschätzten Verbrauchs im Voraus zahlen.
Nein, die Höhe der Akontorechnungen kann nicht frei gewählt werden.
Üblicherweise umfassen die Nebenkosten die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser sowie den Strom in den allgemeinen Räumlichkeiten. Die individuellen Stromkosten in Ihrer Wohnung, Ihrer Garage oder Ihrem Kellerabteil werden jedoch direkt den einzelnen Mieterinnen und Mietern verrechnet.
Ja, Sie können die Rechnung entweder via E-Bill oder per E-Mail erhalten.
Sie können sich über Ihre eigene Bank-App für E-Bill anmelden und müssen uns unter EWR / Elektrizitätswerk Rümlang suchen. Alternativ ist die Umstellung auf E-Mail über unser Kundenportal möglich.
Per E-Bill, Email und kostenpflichtiger Postversand
Bitten wir um die Begleichung der Rechnung oder um eine Kontaktaufnahme.