Einheitstarif Sommer
Auszahlung Produzent
16.85 Rp./kWh
Eigenverbrauchspreis Bezüger
17.85 Rp./kWh
Dienstleistungsentgelt EWR
-1.00 Rp./kWh
Der klassische Zusammenschluss zum Eigenverbrauch innerhalb einer Liegenschaft
Eigenverbrauchsgemeinschaft
Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist die traditionelle Form des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch. Sie ermöglicht es, den selbst produzierten Strom einer Photovoltaikanlage innerhalb einer Liegenschaft direkt zu nutzen und mit mehreren Parteien zu teilen.
Eigenverbrauchsgemeinschaft Plus
Die Eigenverbrauchsgemeinschaft Plus (EVG+) ist eine Weiterentwicklung der klassischen EVG. Die Verteilung des Solarstroms erfolgt virtuell über das Messsystem – nicht über eine physische Direktleitung.
Die EVG eignet sich, wenn alle Teilnehmende bereits über einen gemeinsamen Netzanschluss verfügen. Die EVG+ ist ideal, wenn bauliche Anpassungen vermieden werden sollen oder die bestehende Installation eine klassische EVG nicht zulässt. Beide Varianten bieten dieselben wirtschaftlichen Vorteile und identische Tarife.
In einer EVG+ werden Stromproduktion und Verbrauch mehrerer Teilnehmenden virtuell zusammengeführt, ohne dass eine direkte physische Verbindung über eine gemeinsame PV-Anlage erforderlich ist. Die Zuordnung erfolgt über die Messdaten auf Basis eines definierten Verteilmechanismus.
Die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie wird den einzelnen Teilnehmenden rechnerisch zugewiesen und entsprechend abgerechnet. Dadurch können auch Mieter sowie benachbarte Liegenschaften in das Modell integriert werden.
Sämtliche Messpunkte verbleiben im Verantwortungsbereich der EW Rümlang. Die gesamte Messwertaufbereitung, Bilanzierung und Abrechnung erfolgt zentral durch die EW Rümlang.
Ist die Eigenproduktion nicht ausreichend, stellt die EW Rümlang die ergänzende Energie aus dem Netz sicher. Die Versorgungssicherheit ist jederzeit gewährleistet.
EWR-EVG ermöglicht die Abrechnung des Eigenverbrauchs gemäss Artikel 17 des EnG (Praxismodell der EWR) in Niederspannung, ohne dass ein "Zusammenschluss zum Eigenverbrauch" erforderlich ist. Jeder Endverbraucher erhält einen Teil seiner Stromlieferung aus dem Netz der EWR und einen Teil aus der Energieerzeugungsanlage (EEA) des Produzenten.
Die Abrechnung des Eigenverbrauchs erfolgt im Auftrag des Produzenten durch die EWR. Der Preis für den Strombezug im Eigenverbrauch richtet sich nach den jeweils gültigen Tarifen der EWR, sowie den Abgaben und des Netzzuschlages gemäss Artikel 35 des EnG, abzüglich Dienstleistungsentgelt der EWR.
Auszahlung Produzent
16.85 Rp./kWh
Eigenverbrauchspreis Bezüger
17.85 Rp./kWh
Dienstleistungsentgelt EWR
-1.00 Rp./kWh
Auszahlung Produzent
18.85 Rp./kWh
Eigenverbrauchspreis Bezüger
19.85 Rp./kWh
Dienstleistungsentgelt EWR
-1.00 Rp./kWh
Auszahlung Produzent
20.43 Rp./kWh
Eigenverbrauchspreis Bezüger
21.43 Rp./kWh
Dienstleistungsentgelt EWR
-1.00 Rp./kWh
Auszahlung Produzent
22.43 Rp./kWh
Eigenverbrauchspreis Bezüger
23.43 Rp./kWh
Dienstleistungsentgelt EWR
-1.00 Rp./kWh
Die EWR berechnet dem Produzenten ein Dienstleistungsentgelt in Höhe von 2 Rp./kWh (exkl. MWST) für die Abrechnung des Eigenverbrauchs. Dieses Entgelt wird von EWR bei der Auszahlung des Betrags für den Eigenverbrauch an den Produzenten abgezogen.
Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.
Die Leistung (kWp) der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung der EVG betragen, jedoch nicht weniger als 2 kWp.
Alle Verbrauchsstellen und Erzeugungsanlagen müssen mit Smart Metern ausgestattet sein, da eine ¼-h-Messung rechtlich vorgeschrieben ist.
Sämtliche EEA sind am gleichen Netzanschlusspunkt an das Verteilnetz des EWR angeschlossen. Die produzierte Energie wird ganz oder teilweise am Ort der Produktion verbraucht.
Produzenten informieren Endverbraucher über Eigenverbrauch, holen deren Zustimmung ein und dokumentieren diese. Bei Teilnehmerwechsel ist die Zustimmung erneut einzuholen.
Bei allen Verbrauchsstellen, die am Eigenverbrauch teilnehmen, muss EWR der Energielieferant sein.
Für die Nutzung von EWR-EVG / EWR-EVG+ schliesst die Produzentin / der Produzent einen Dienstleistungsvertrag mit dem EWR ab.
Das Entgelt für die initiale Einrichtung wird dem Verantwortlichen oder der bevollmächtigten Vertretung einmalig als Pauschalbetrag separat in Rechnung gestellt. In den Initialkosten sind folgende Arbeiten enthalten: Ausarbeitung von Angeboten und Verträgen, Ausstellung und Einholung von Vollmachten, Virtualisierung der Messpunkte, Anlegung der Zeitreihen und die Anpassung von Verträgen der Teilnehmenden in den Systemen.
Die Kosten der Dienstleistung werden der bevollmächtigten Vertretung quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Art der Abrechnung wird mit einem Betrag pro kWh intern verrechnetem EVG oder LEG-Strom in Rechnung gestellt. Die Dienstleistung beinhaltet folgendes: Periodische Abrechnung nach effektiven Verbrauchswerten, Mahnwesen/Inkassobewirtschaftung bis und mit 2. Mahnung, Ausstellung der Vergütungsbelege (Beleg für Steuern) für den Anlagebetreiber.
Das Hinzufügen oder Entfernen von Teilnehmenden in einem EVG/EVG+ sowie jährliche EVG-Strom-Preisanpassungen sind mit Aufwänden verbunden. Virtuelle Messpunkte müssen erstellt oder gelöscht werden. Formeln und Zeitreihen müssen angepasst werden. Hierfür werden der bevollmächtigten Vertretung eine Pauschale pro Teilnehmende in Rechnung gestellt. Das Hinzufügen oder Entfernen von Teilnehmenden kann monatlich auf den Ersten jeden Monats erfolgen.
Preise exkl. MWST.
Bitte ausfüllen und an messwesen@ewruemlang.ch senden.
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist der klassische Zusammenschluss zum Eigenverbrauch innerhalb einer Liegenschaft. Sie ermöglicht es mehreren Parteien (Mieter, Stockwerkeigentümer) in einem Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt, den lokal produzierten Solarstrom direkt vor Ort gemeinsam zu nutzen. Alle Teilnehmer befinden sich am gleichen Netzanschlusspunkt.
Eine EVG eignet sich für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder Gewerbeobjekten mit Photovoltaikanlage, die ihren selbst produzierten Strom mit Mietern oder Stockwerkeigentümern teilen möchten. Auch Mieter profitieren vom günstigen Lokalstrom. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmer am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind.
Die EVG ist das Praxismodell der EWRümlang und ermöglicht die Abrechnung des Eigenverbrauchs gemäss Artikel 17 des EnG ohne formellen Zusammenschluss. Beim ZEV/vZEV schliessen sich die Teilnehmer formal zusammen und ein ZEV-Verantwortlicher übernimmt die interne Abrechnung. Bei der EVG übernimmt die EWR die gesamte Abrechnung im Auftrag des Produzenten.
Die Abrechnung des Eigenverbrauchs erfolgt vollständig durch die EWRümlang im Auftrag des Produzenten. Der Produzent muss keine interne Abrechnung mit den Endverbrauchern durchführen. Jeder Endverbraucher erhält seine Rechnung direkt von der EWR, die sowohl den Netzbezug als auch den Eigenverbrauch abrechnet.
Für die Einrichtung fallen einmalige Kosten von CHF 140 pro Messpunkt an. Bei Mutationen und Vertragsanpassungen für EVG-Teilnehmer werden CHF 120 verrechnet. Zusätzlich stellt die EWR monatlich eine Dienstleistungsgebühr in Rechnung, um die entsprechenden Abrechnungsleistungen erbringen zu können.
Der Preis für den Strombezug im Eigenverbrauch richtet sich nach den jeweils gültigen Tarifen der EWR, sowie den Abgaben und des Netzzuschlages gemäss Artikel 35 des EnG, abzüglich Dienstleistungsentgelt der EWR. Die aktuellen Tarife finden Sie auf unserer EVG-Seite mit den Tarifen für 2025 und 2026.
Die EWR berechnet dem Produzenten ein Dienstleistungsentgelt für die Abrechnung des Eigenverbrauchs. Dieses beträgt 2 Rp./kWh (2025) bzw. 1 Rp./kWh (2026, exkl. MWST) und wird bei der Auszahlung des Betrags für den Eigenverbrauch an den Produzenten abgezogen. Dafür übernimmt die EWR die gesamte Abrechnung mit den Endverbrauchern.
Für die rückgelieferte Energie (Überschussproduktion, die ins Netz eingespeist wird) gelten die entsprechenden Rückliefertarife der EWR. Diese Vergütung erfolgt separat und wird dem Produzenten ausbezahlt.
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft Plus (EVG+) ist eine Weiterentwicklung der klassischen EVG. Bei einer EVG+ befinden sich die Teilnehmer auf derselben Liegenschaft, aber die Verteilung des Solarstroms erfolgt virtuell über das Messsystem – nicht über eine physische Direktleitung. Die Stromflüsse werden rechnerisch über Smart Meter zugeordnet.
Bei einer klassischen EVG erfolgt die physische Stromverteilung hinter dem Hausanschlusskasten – alle Teilnehmer teilen sich denselben Netzanschluss. Bei einer EVG+ hingegen behält jeder Teilnehmer seinen eigenen Netzanschluss und Zähler. Die Verteilung erfolgt virtuell über die Smart Meter, ohne dass physische Änderungen an der Elektroinstallation nötig sind.
Die EVG+ bietet mehrere Vorteile: Keine baulichen Veränderungen an der Elektroinstallation erforderlich, jeder Teilnehmer behält seinen eigenen Netzanschluss und Zähler, flexiblere Erweiterung der Gemeinschaft möglich, und oft geringere Einrichtungskosten. Sie ist besonders geeignet, wenn die bestehende Installation eine klassische EVG nicht zulässt.
Ja, die Tarife und Konditionen für EVG+ sind identisch mit der klassischen EVG. Das Dienstleistungsentgelt, die Eigenverbrauchspreise und die Auszahlung an den Produzenten sind gleich. Auch die einmaligen Einrichtungskosten pro Messpunkt sind dieselben.
Eine EVG+ ist besonders geeignet, wenn bauliche Anpassungen vermieden werden sollen, die bestehende Elektroinstallation eine klassische EVG erschwert, mehrere separate Netzanschlüsse auf einer Liegenschaft bestehen, oder wenn eine flexible Erweiterung der Gemeinschaft gewünscht wird. Sie bietet dieselben wirtschaftlichen Vorteile ohne aufwendige Umbauarbeiten.
Wie bei der klassischen EVG müssen alle Verbrauchsstellen mit Smart Metern ausgestattet sein für die 15-Minuten-Lastgangerfassung. Der Vorteil bei der EVG+ ist, dass keine Umverdrahtung oder Änderung am Hausanschluss erforderlich ist. Die EWR koordiniert die Installation der benötigten Messtechnik.
Die Leistung (kWp) der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung der EVG betragen, jedoch nicht weniger als 2 kWp. Sämtliche Erzeugungsanlagen müssen am gleichen Netzanschlusspunkt an das Verteilnetz der EWR angeschlossen sein. Die produzierte Energie wird ganz oder teilweise am Ort der Produktion verbraucht.
Ja, alle Verbrauchsstellen und Erzeugungsanlagen müssen mit Smart Metern ausgestattet sein, da eine 1/4-h-Messung (15-Minuten-Lastgangerfassung) rechtlich vorgeschrieben ist. Die EWR koordiniert die Installation der benötigten Messtechnik. Eine Verrechnung über die EVG findet monatlich statt.
Für kleinere Anlagen (≤ 30kVA) mit privater EVG-Verbrauchsmessung ist keine separate Produktionsmessung notwendig. Die EWR empfiehlt diese jedoch trotzdem, um die erzeugte Energie präzise messen zu können und einen besseren Überblick über die Produktion zu haben.
Ja, Produzenten müssen die Endverbraucher über den Eigenverbrauch informieren, deren Zustimmung einholen und diese dokumentieren. Bei Änderungen (z.B. Mieterwechsel) sind diese sofort der EWR mitzuteilen. Bei einem Teilnehmerwechsel muss die Zustimmung des neuen Teilnehmers erneut eingeholt werden.
Die EVG basiert auf Artikel 17 des Energiegesetzes (EnG) zum Eigenverbrauch. Das Praxismodell der EWR ermöglicht die Abrechnung des Eigenverbrauchs in Niederspannung ohne formellen Zusammenschluss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das Schweizer Energiegesetz und die Verordnungen des Bundesamts für Energie (BFE) geregelt.
Ja, für die Nutzung von EWR-EVG / EWR-EVG+ schliesst die Produzentin oder der Produzent einen Dienstleistungsvertrag mit der EWR ab. Dieser regelt die Leistungen, die Abrechnung und die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Den Vertrag können Sie auf unserer Webseite herunterladen.
Bei allen Verbrauchsstellen, die am Eigenverbrauch teilnehmen, muss die EWR der Energielieferant sein. Dies ist notwendig, damit die EWR die Abrechnung des Eigenverbrauchs und des Netzbezugs für alle Teilnehmer durchführen kann.
Nein, Mieter können nicht gezwungen werden, am Eigenverbrauch teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Endverbrauchers. Diese Zustimmung muss vom Produzenten eingeholt und dokumentiert werden.