Die EWRümlang engagiert sich aktiv für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung. Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir den Einsatz energieeffizienter Geräte und die Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte im Alltag. Ziel ist es, den Stromverbrauch langfristig zu senken, die Umwelt zu entlasten und gleichzeitig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz zu leisten.
Die Grundlage dieses Förderangebots bildet das revidierte Energiegesetz (EnG) sowie die Energieverordnung (EnV). Gemäss Artikel 46b EnG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, zur Reduktion des Energieverbrauchs beizutragen – dieser Verantwortung kommen wir mit dem vorliegenden Förderreglement nach.
Das Reglement wird laufend überprüft und bei Bedarf an neue gesetzliche Anforderungen angepasst, damit unsere Förderleistungen stets wirksam, zeitgemäss und gesetzeskonform bleiben.
Kühlschrank/Gefrierschrank
(A-D) = CHF 200.–
Geschirrspüler
(A-D) = CHF 100.–
Waschmaschine/Wäschetrockner
(A-D) = CHF 150.–
Reglement (PDF)
Für jede Umrüstung auf LED-Leuchtmittel unterstützen wir Sie mit CHF 100.– pro 10 ersetzten Leuchtmitteln. Damit leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern senken auch langfristig Ihre Stromkosten.
Bitte reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag die Kaufbelege sowie einen Entsorgungsnachweis der alten Leuchtmittel ein.
Profitieren Sie von einer professionellen Energieberatung durch zertifizierte Fachpersonen – wir unterstützen Sie mit einem Förderbeitrag von CHF 300.–.
Die Beratung hilft Ihnen, versteckte Stromfresser zu identifizieren und konkrete Massnahmen zur Verbesserung Ihrer Energieeffizienz umzusetzen.
Nicht aufgeführte Geräte oder Massnahmen, wie beispielsweise Wärmepumpenboiler oder weitere energieeffiziente Lösungen, können durch die EWRümlang Genossenschaft im Versorgungsgebiet Rümlang auf Antrag individuell geprüft und gegebenenfalls gefördert werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.