OSTRAL
Die stabile Versorgung mit Elektrizität ist zentral für unser Leben, unsere Arbeit und unsere Infrastruktur. In ausserordentlichen Lagen – wie bei einem nationalen Strommangel – greifen gesetzlich koordinierte Notfallmassnahmen. Damit Sie als Einwohnerin oder Einwohner von Rümlang oder als Unternehmen bestmöglich vorbereitet sind, informiert die EWRümlang über Massnahmen, Zuständigkeiten und Handlungsempfehlungen im Falle einer Strommangellage.
OSTRAL steht für „Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen“. Sie ist vom Bund beauftragt, bei einer Strommangellage die Stromversorgung national zu koordinieren. In einer solchen Lage reicht die verfügbare Stromproduktion nicht mehr aus, um die gesamte Nachfrage zu decken – besonders im Winter kann das in der Schweiz vorkommen. OSTRAL erarbeitet in Zusammenarbeit mit Stromversorgern wie dem EWRümlang abgestufte Massnahmen, um die Netzstabilität aufrechtzuerhalten und den Stromverbrauch kontrolliert zu reduzieren.
In einer Strommangellage kann der Bundesrat folgende Massnahmen anordnen:
Die Bevölkerung und Wirtschaft werden zum freiwilligen Stromsparen aufgerufen. Bereits in dieser Phase können Sie einen Beitrag leisten.
Bestimmte Geräte oder Anwendungen dürfen nicht mehr genutzt werden, z. B. Leuchtreklamen, elektrische Heizungen in Zweitwohnungen oder private Wellnessanlagen.
Grossverbraucher (ab 100'000 kWh/Jahr) erhalten ein individuelles Verbrauchskontingent.
Das Ziel: Eine gleichmässige Lastverteilung.
Bei schwerem Mangel kann der Strom in bestimmten Regionen für mehrere Stunden am Tag abgeschaltet werden. Diese Abschaltungen erfolgen geplant, kommuniziert und im Turnus.
Im Ereignisfall werden aktuelle Informationen über folgende Kanäle kommuniziert: