3. Strommarktöffnung

Der Strommarkt in der Schweiz ist geöffnet. Mit der Verabschiedung der Stromversorgungsverordnung (StromVV) durch den Bundesrat vom 14. März 2008 und dem bereits seit 1. Januar 2008 in Kraft gesetzten Stromversorgungsgesetz (StromVG) sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine zweistufige Marktöffnung gegeben. Gemäss dem neuen Gesetz werden mit der Teilmarktöffnung für Unternehmen mit über 100'000 Kilowattstunden Jahresverbrauch während fünf Jahren Erfahrungen gesammelt, bevor auch Haushalte ihren Energielieferanten frei wählen können. Diese zweite Phase der Marktöffnung untersteht jedoch dem fakultativen Referendum.
