3. Jahresrechnung gem. StromVG
Jahresrechnung
Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) Artikel 11 erstellt der Netzbetreiber für jedes Netz je eine Jahresrechnung und stellt die für die Netznutzung nötigen Informationen leicht zugänglich bereit (Art. 12). Deshalb beinhaltet die nachstehende Jahresrechnung nur die Netznutzung (ohne Energieverkauf, RÜKOM, Liegenschaften etc.).
